1 Die persönlichen Unfallberaterinnen und Unfallberater sind nach einem Unfall 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche weltweit telefonisch über unsere Notrufnummer erreichbar, stehen bei allen Fragen zu den versicherten Leistungen zur Verfügung und unterstützen in Notsituationen nach einem Unfall im In- oder Ausland.
2 Wieder-Fit bietet die Unterstützung, die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls bestmöglich zu beseitigen und zu kompensieren. Dies geschieht z. B. durch ärztliche Zweitmeinung, von der Allianz durchgeführte, schnelle Terminvereinbarung bei der Spezialistin oder dem Spezialisten, die Organisation von zusätzlichen Behandlungen und Therapien, inklusive der Übernahme der dafür anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, sofern diese nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden.
3 Die Progression 500 bewirkt, dass die Invaliditätsleistung abhängig vom Invaliditätsgrad bis zum 5-fachen der gewählten Invaliditätssumme steigt. Im Falle einer Vollinvalidität (von 100 Prozent) erhalten Sie somit das 5-fache der gewählten Invaliditätssumme.
4 Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen sind bis zu 100.000 Euro mitversichert; Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transporte in die erforderliche Klinik und Rückführung der oder des Verletzten zum Heimatwohnsitz sind bis zu 100.000 Euro mitversichert.
5 Mit der jährlichen Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) um mindestens 5 Prozent sichern Sie für sich die kontinuierliche Anpassung der Absicherung an ständig steigende Lebenshaltungskosten. Sie können dieser Dynamik auf Wunsch auch widersprechen. Die Dynamik endet mit dem 55. Geburtstag. Bitte beachten Sie: Nach dem 55. Geburtstag erhöht sich der Beitrag bis zum 75. Geburtstag jährlich um 5 Prozent, ohne dass sich die Leistung (Versicherungssummen) ändert.
6 In der Unfallhilfe-Family (Beratung) unterstützen wir bei einem Unfall der folgenden Personen:
- Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, wenn Sie nicht selbst die versicherte Person sind
- Ehepartner / Lebenspartner
- Ihre Kinder und die Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners bis Ende der Ausbildung oder des Studiums, egal, wo diese wohnen
- Ihre Eltern oder Großeltern in einer Pflegeeinrichtung
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Mitreisende Personen
- Au-pairs
- Im Haushalt beschäftigte Personen, wie z.B. eine angestellte Haushaltshilfe
- Notfallhelfer:innen
Bei einem Unfall einer mitversicherten Person unterstützen wir mit folgenden Beratungsleistungen:
- Notfallleistungen (z.B. Benennung geeignetes Krankenhaus, Dolmetscherleistungen im Ausland)
- Wieder-Fit (z.B. Behandlungs- und Therapiekonzept, Termine beim Spezialisten)
7 In der Unfallhilfe-Family (Beratung, Therapie und Kosten) unterstützen wir bei einem Unfall der folgenden Personen:
- Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, wenn Sie nicht selbst die versicherte Person sind
- Ehepartner / Lebenspartner
- Ihre Kinder und die Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners bis Ende der Ausbildung oder des Studiums, egal, wo diese wohnen
- Ihre Eltern oder Großeltern in einer Pflegeeinrichtung
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Mitreisende Personen
- Au-pairs
- Im Haushalt beschäftigte Personen, wie z.B. eine angestellte Haushaltshilfe
- Notfallhelferinnen und Notfallhelfer
Bei einem Unfall einer mitversicherten Person unterstützen wir mit folgenden Beratungsleistungen:
- Notfallleistungen (z.B. Benennung geeignetes Krankenhaus, Dolmetscherleistungen im Ausland)
- Wieder-Fit (z.B. Behandlungs- und Therapiekonzept, Termine beim Spezialisten)
Darüber hinaus unterstützen wir die mitversicherten Personen durch die Übernahme folgender Kosten:
- Hilfsmittel
- Kostenübernahme für zusätzliche Therapien
- Bergungskosten und Kosten für kosmetische Operationen jeweils bis zu 100.000 Euro